Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, sogenannte
Kleinstunternehmen von der Pflicht zum Jahresabschluss zu befreien. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe, die zwei der folgenden Schwellenwerte nicht
übersteigen: Bilanzsumme bis zu 500.000 Euro, Nettoumsatzerlös bis zu einer Million
Euro, durchschnittlich zehn Beschäftigte während des Geschäftsjahres. Damit
der Beschluß umgesetzt werden kann, müssen die Mitgliedsstaaten noch
zustimmen. In diesem Fall müßten die deutschen Kleinstunternehmen künftig lediglich ihre Bücher führen und eine Einnahme-Überschuß-Rechnung zur Ermittlung
ihrer Steuer erstellen.
Quelle: GI-Newsletter 81 2010-06-20 / GI Beirat für Selbständige