Beschwerde über Jugendamtsmitarbeiterin wird vom Vorgesetzten zurückgewiesen – meine Antwort

Sehr geehrte/r Herr/Frau Enßlin,

ihre Zurückweisung vom 09.08.2010 meiner Beschwerde vom 19.07.2010 über Ihre Mitarbeiterin überrascht mich keinesfalls, und keinesfalls stört sie mich.

Sie schreiben, dass ein Wechsel der Bearbeitung nicht in Betracht kommt.

Nun, wie gesagt, Ihre Mitarbeiterin taucht in diesem Fall sowieso de facto nicht weiter auf. Von daher brauchen Sie sie auch nicht auswechseln. Ich habe sie nicht um Hilfe gebeten, und das Kind auch nicht.

Ihre wesentliche “Mitarbeit” bestand ja darin, der damaligen Richterin den Frank Uhlemann als Sachverständigen zu empfehlen, und den Frank Uhlemann und seine Kumpels vom sich großsprecherisch selbst nennenden “Institut für Gericht und Familie” AKA “Institut für prozesssüchtige Mütter und ihre Bedürfnisse” werden wir nach der abschließenden Behandlung des Befangenheitsantrages gegen ihn sowieso in Berlin und Brandenburg nie mehr vor Familiengerichten sehen, auch wenn Ihre Mitarbeiter diese Leute noch 100 Mal empfiehlt, aufgrund welcher Motivation auch immer.

Einen schönen Gruß
Jochen Hayek


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