heise online – Bundesverwaltungsgericht: Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für PC im Heimbüro: Die oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt klar, dass berufliche genutzte PCs in der Wohnung der Zweitgerätebefreiung unterliegen, wenn dort etwa schon ein Fernseher angemeldet ist.
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