heise online – Bundesverwaltungsgericht: Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für PC im Heimbüro: Die oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt klar, dass berufliche genutzte PCs in der Wohnung der Zweitgerätebefreiung unterliegen, wenn dort etwa schon ein Fernseher angemeldet ist.