Urheberrecht: Gericht bestätigt Intranet-Klausel für Lehrer: Laut Landgericht Stuttgart dürfen Bildungseinrichtungen Schülern und Studenten bis zu 10 Prozent eines Werkes online zur Verfügung stellen. Ein Download etwa einer PDF-Datei sei dabei aber zu unterbinden. Die Verleger wollen gegen das Urteil vorgehen.
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