die GEZ und eigenständige Gebührenpflicht bei beruflich genutzten PC

Keine Zweit-GEZ für PC: STEREO | Zeitschrift für HiFi, High End & Musik

Nach jenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.08.2011

bat ich für meine GmbH (in welcher ich als Gesellschafter-Geschäftsführer der einzige Angestellte bin) um Beendigung der Erhebung von Gebühren.

Pustekuchen!

Die GEZ stellt sich auf den Standpunkt, dass “dieses Urteil nur die (nichtige) Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Arbeitszimmern von Selbständigen und Freiberuflern betrifft, die sich auf ein und demselben Grundstück befinden”.

Für mich und meine GmbH (ohne weitere Firmenmitglieder) gelte es jedenfalls nicht.

Nun, diese Runde ging vielleicht an die GEZ.

In der nächsten Runde werde ich erklären, dass das einst gemeldete “Erstgerät” (wie sie sich ausdrücken) schon längst gar keinen Dienst mehr tut. Mal schauen, wie sie darauf reagieren wird!


Comments

Leave a Reply

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.