Billigflug storniert – gibt’s etwas zurück?

Wenn man einen Flug oder insbesondere einen Billigflug storniert, kann man zumindest die Flughafengebühren zurückerstattet bekommen. Aber wenn man das beantragt, kann die Fluggesellschaft dafür Bearbeitungsgebühren erheben. Es mag sein, dass sich der Vorgang dann schon nicht mehr lohnt. Telefonische Nachfrage mag sich aber lohnen, denn die kostet ja (fast) nichts – außer Zeit und die bürokratische Kommunikation per Telefon.

Das hörte ich eben bei “Umwelt und Verbraucher” im Deutschlandfunk.
Kann sein, dass der Artikel dazu als Text dort auch demnächst im Online-Portal auftaucht.
Im zugehörigen Podcast findet man den Artikel sicher in den nächsten Stunden.


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