Dieser Artikel zitiert ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 17.8.2011. In jenem Fall ging es um das Arbeitszimmer eines Freiberuflers in der eigenen Wohnung.
Die GEZ meint aber, dass das Arbeitszimmer eines GmbH-Geschäftsführers (in der eigenen Wohnung …) eine ganz andere Sache darstellt.