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“Rundfunkbeitrag” (Nachfolger von GEZ bzw. “Rundfunkgebühren”): Selbstständige/Freiberufler und Büro zu Hause

Der neue Rundfunkbeitrag – Unternehmen und Institutionen – besondere Regelungen für Selbstständige/Freiberufler [Link]

Zahlen Selbstständige oder Freiberufler, die zu Hause arbeiten, bereits für ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag, ist damit auch die Betriebsstätte in der Wohnung abgedeckt. Sie müssen dafür keinen gesonderten Beitrag zahlen. Es fällt nur der Beitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge an: monatlich 5,99 Euro pro Kfz.

Update 2012-07-11:
In meinem späteren Beitrag [Link] gehe ich auf dieses Thema noch etwas detaillierter ein.

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