Bislang gibt es keine europaweite Regelung, ob auf gewerblichen Kauf und Verkauf von Kryptogeld Umsatzsteuer anfällt. Schwedens oberstes Verwaltungsgericht will eine Entscheidung vom EuGH.
Sind die blöde? Auf Devisenkauf fällt doch auch keine VAT an. Kopfschüttel.
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