Bislang gibt es keine europaweite Regelung, ob auf gewerblichen Kauf und Verkauf von Kryptogeld Umsatzsteuer anfällt. Schwedens oberstes Verwaltungsgericht will eine Entscheidung vom EuGH.
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Sind die blöde? Auf Devisenkauf fällt doch auch keine VAT an. Kopfschüttel.
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