Wenn einen die Personalabteilung nicht zum ersten Kalendertag sondern zum ersten Arbeitstag des Kalendermonats einstellt, dann nimmt sie einem damit den Urlaubsanspruch für den ersten Monat. Nach §5 Bundesurlaubsgesetz sind für den Urlaubsanspruch nämlich nur volle Monate zu berücksichtigen. Also Obacht!