Nein — für klassische IT-Freelancer gibt es in Deutschland kein eigenes berufsständisches Versorgungswerk, wie es sie für bestimmte kammerfähige freie Berufe gibt (z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.).
Nein — für klassische IT-Freelancer gibt es in Deutschland kein eigenes berufsständisches Versorgungswerk, wie es sie für bestimmte kammerfähige freie Berufe gibt (z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.).