Anwalt wird vom Familiengericht dringend und befristet um Stellungnahme gegeben, die er vorher explizit ablehnte

  • 19. Juli: der Kindesvater berichtet dem Familiengericht auf sieben Seiten (in wunderbarstem und entzückendem DocBook verfasst), dass das Gericht mit zu verantworten hat, dass das Kind nach dem Beschluss des Gerichts (vielmehr einer der vielen Praktikantinnen auf dem Richterstuhl) über die Aussetzung des Umgangsrechtes des Vaters unter der “Aufsicht” der Mutter einen dramatischen Schulabsturz erlebte. Selbstverständlich hielt die Kindesmutter es schon von jeher für angebracht, dem Kindesvater keine Zeugnisse vorzulegen. Der Schulabsturz kam auch nur versehentlich heraus, weil das Kind den Vater auch gegen den Beschluss des Gerichtes sehen wollte und sich im Gespräch mit seinem Cousin verplapperte.
  • 29. Juli: der Rechtsanwalt der Kindesmutter (nämlich der “allseits geachtete” Joachim Hiersemann) schreibt dem Gericht, dass “die Notwendigkeit zur Stellungnahme auf die Ausführungen des Kindesvaters … vom 19. Juli 2010 nicht gesehen” wird.
  • 9. August: die Richterin am Amtsgericht Lampe gibt Joachim Hiersemann unmissverständlich auf, dennoch eine Stellungnahme zu verfassen.

Endlich hat mal eine Richterin erkannt, wie die Kindesmütter und ihre Anwälte bzw. ihre Praktikantinnen im Gerichtssaal sowohl dem Gericht als auch dem Kindesvater auf dem Kopf herumtrampeln. Stellungnahmen gibt es vorher nie bzw. nur so kurzfristig, dass sie dem Kindesvater erst zu Beginn der Verhandlung überreicht werden. Beschwerden des Kindesvaters werden grundsätzlich zerkläfft, die hauptsächliche Strategie der Anwälte der Kindesmutter ist es, den Redefluss des Kindesvaters im Keim zu stören.

Nun muss sich Joachim Hiersemann halt doch etwas Arbeit machen.

Arbeitet er hier eigentlich wieder einmal (wie fast ausschließlich) auf Kosten des Steuerzahlers, weil die Mutter (Immobilienbesitzerin in Polen) mal wieder auf Prozesskostenhilfe macht?