Befangenheitsantrag gegen Frank Uhlemann als Sachverständigen am AG Tempelhof-Kreuzberg

Heute erreichte mich der Beschluss dem Amtsgerichtes zur Geschäftsnummer 182 F 10562/09, dass ein Termin, an welchem vorher Uhlemanns Anwesenheit bestimmt wurde, aufgehoben wurde.

Danke, werte Richterin Lampe, das ist ein Schritt in die richtige Richtung!

Ich denke, das war eigentlich das K.O. für Uhlemann als Sachverständigen und auch für das gesamte sogenannte “Institut für Gericht und Familie” nicht nur an diesem Amtsgericht sondern auch über die Stadtgrenzen hinaus in Brandenburg.

Ich bevorzuge allerdings, dieses Institut eher liebevoll und auch voller Anerkennung als “Institut für prozesssüchtige Mütter und ihre Bedürfnisse” zu titulieren. Ich meine, wer kommt schon auf seinen so anmaßenden, großsprecherischen, angeberischen und geradezu unverschämten Namen? “Institut für Gericht und Familie“. Na, ja, ab jetzt ist das ja quasi Geschichte, nämlich ohne staatliche Subventionen und damit gegenstandslos, wenn Richter in der Stadt und im Land die Zugehörigkeit zu diesem “Institut” als Anti-Qualifikation anerkennen.

Danke sehr, werte Richterin – you made my day!

Update / 2010-12-21:
Tja, zu früh gefreut.
Den Befangenheitsantrag, den die Richterin Lampe selbst aus eigenen Antrieb aus meinem ablehnenden Kommentaren gegen Uhlemann gebaut hat, den hat sie dann auch selbst Wochen später wieder abgelehnt. Das hätte sie auch einfacher und mit weniger Aufwand haben können. Ich habe keinen Text verfasst, der “Befangenheitsantrag gegen Frank Uhlemann” betitelt war.


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