TP: Unterlassungserklärung wegen Kontaktaufnahme via Xing

TP: Unterlassungserklärung wegen Kontaktaufnahme via Xing


Der Hamburger BA-Kunde unterzeichnete die Unterlassungserklärung nicht, engagierte aber den Lawblogger Udo Vetter, der zwei Antwortschreiben verfasse, worauf hin die abmahnende Kanzlei auf den Vorwurf auswich, er hätte auf Flyline-Mitarbeiter in seinen Beschwerden “Druck ausgeübt”. Eine Behauptung, auf die Vetter wie folgt antwortete:

Es gibt auch keinen Anspruch darauf, dass Kunden eine Sprache oder Wortwahl pflegen, die dem Geschäftspartner genehm ist. Die gesetzlichen Grenzen finden sich noch immer im Abschnitt “Beleidigung” des Strafgesetzbuches und dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Keine, aber auch keine einzige Aussage meines Mandanten überschreitet diese Grenze. Hinzu kommt, dass Ihre aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate ja auch noch schön belegen, dass Rückruf- und Kontaktaufnahmebitten meines Mandanten ignoriert wurden.


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