bildungsserver.berlin-brandenburg.de/transkigs-transfer_grundschulen.html
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Der Stichtag der Einschulung aller Kinder (ohne Zurückstellung) wurde vorgezogen, sodass alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 31. Dezember vollenden werden, schulpflichtig sind.
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Recht informativer Text dort, jedenfalls wird “Sohn#2” demnach im Jahr 2012 schulpflichtig.
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