Die Strafrechtlerin Monika Frommel zum Fall Edathy: “Bilder von nackten Jungs darf jeder besitzen”

Es gibt (kaum überraschend) eine Diskrepanz in der nordamerikanischen, der europäischen und der deutschen Begrifflichkeit von Pornographie und Kinderpornographie – die Details mag man in dem hier kommentierten Artikel bzw. Interview nachlesen. Möglicherweise sind die Ermittler gerne auf den Fehler hereingefallen, den kanadischen Begriff unbesehen für den deutschen homonymen Begriff zu nehmen. Oder sie taten eben nur so, als wüssten sie den Unterschied nicht und wussten ihnen sehr wohl und beschlossen aus eigener Antipathie gegenüber Edathy ihn zu vernichten.

Das ist der wahre Skandal an dieser Sache: Es gibt nicht einmal einen Anfangsverdacht in einer Strafsache. Mit Edathy wird nicht nur unfair, sondern verfassungswidrig und rechtswidrig umgegangen. Ohne fehlenden Anfangsverdacht waren die Durchsuchungen absolut irregulär und selbst kriminell. Und es wurde auch im Rahmen dieser verbrecherischen Hausdurchsuchungen nichts Strafwürdiges gefunden, nicht einmal etwas, was im Nachhinein den Anfangsverdacht bestätigt hätte.– was juristisch eh Quatsch wäre, den entweder es gibt einen korrekten Anfangsverdacht und darauf dürfen dann Schritte basieren, oder es gibt eben keinen Anfangsverdacht. So funktioniert Rechtsstaat.

So sehr das die Moralisten von rechts und links auch stören mag, sie haben es bislang versäumt, Herrn Edathy und anderen zu verbieten Bildern von Kindern zu betrachten, die ihnen Lust machen mögen. Auch meine Geschmäcker mögen jenen Moralisten nicht gefallen, und deshalb ist es jetzt gut, laut das Wort zu ergreifen und auf den Rechsstaat zu pochen.

Aber wird Herr Edathy, wenn beizeiten alle Vorwürfe kleinlaut und ohne Bitte um Entschuldigung vaporisiert sein mögen, fortan die Größe haben (wie seinerzeit Bill Clinton nach Lewinsky), erhobenen Hauptes Freund und Feind zu begegnen und seine Karriere und seine bürgerliche Existenz mitten in diesem Land fortzusetzen? Ich hoffe es. Die bürgerlichen Moralisten dürfen qua begangenes Unrecht nicht am Schluss de facto Recht behalten, weil sich ihre Opfer in Luft auflösen.

P.S.
Wir sollten das nicht verwechseln: Edathy wird nicht Pädophilie vorgeworfen. Aber hierzulande wird doch immer noch eine Menge “non-standard-Geschmack bzw. -Orientierung”  in einen Topf geworfen. Aber vermutlich hält ihn die von den instrumentalisierten Medien beeinflusste Öffentlichkeit eigentlich dafür.


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