Der Bundesfinanzhof hält in einem Grundsatzurteil an den strengen Vorgaben für die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers fest. Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird nicht anerkannt.
Der Bundesfinanzhof hält in einem Grundsatzurteil an den strengen Vorgaben für die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers fest. Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird nicht anerkannt.