Der Streit um die Scheinselbstständigkeit von IT-Experten | c’t Magazin

Laut DRV ist die Feststellung der Scheinselbständigkeit umso wahrscheinlicher, je mehr der folgenden Merkmale zutreffen:

  • Sie haben die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten;
  • Sie müssen bestimmte Arbeitszeiten einhalten;
  • Sie haben die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen;
  • Sie arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten;
  • Sie haben die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind.

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