Laut DRV ist die Feststellung der Scheinselbständigkeit umso wahrscheinlicher, je mehr der folgenden Merkmale zutreffen:
- Sie haben die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten;
- Sie müssen bestimmte Arbeitszeiten einhalten;
- Sie haben die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen;
- Sie arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten;
- Sie haben die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind.