unterschiedliche Rechtsgebiete, unterschiedliche Rangordnungen – Subsidiarität …

Bei der Mietpreis-Begrenzung hatte der Bund eine Regelung erlassen und das Bundesverfassungsgesetz entschied in den letzten Tagen, dass das Land Berlin da keine Kompetenz habe, das zu regeln – die Berliner Regelung sei hinfällig.

In Sachen covid-19-Regelung beabsichtigt die Kanzlerin, dem Bund das Recht zuzuschanzen, zentral Regelungen zu erlassen – die die Länder etc nur noch strenger fassen darf.

Warum darf das Land Berlin die Mietpreis-Begrenzung nicht strenger regeln? Was müsste dazu getan werden, dem Land Berlin das korrekt zu erlauben?


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