Judgment in case Pannon Gep Centrum Kft (C-368/09) – Minor Invoice Errors – Deduction of VAT
In other words: the taxman may and must not regard your invoices as nil or invalid, just because there are minor errors.
A German interpretation of the decision:
Rechnungsnummer muss nicht fortlaufend sein
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden:
Das Finanzamt darf den Abzug der Vorsteuer nicht verweigern, nur weil der Unternehmer seine Rechnungen nicht fortlaufend, sondern nach einem anderen System nummeriert (Aktenzeichen C-368/09).
So können Firmenchefs verschiedene Nummernkreise zum Beispiel für unterschiedliche Stammkunden verwenden. Die einzelnen Nummernfolgen müssen aber nicht lückenlos sein. Folglich darf das Finanzamt den Vorsteuerabzug auch nicht aus diesem Grund verweigern.