Familienrecht: Wer bezahlt eigentlich psychologische Gutachten?

Obacht, Obacht! In Deutschland bezahlt an Familiengerichten die psychologischen Gutachten die unterlegene Partei (in Bezug auf den gestellten Antrag). Hätten Sie nicht gedacht, was?

Wie läuft das also?

Die streitbare Mutter operiert in der Sorge völlig ohne den Vater, der kann ihr den Buckel rutschen, eigentlich provoziert sie die Situation, dass er sie in der Öffentlichkeit attackiert, damit sie ihn ein für alle Mal aus dem Verkehr gezogen bekommt. Die meisten Väter werden das nicht tun. Nichtsahnend stellen sie einen um den anderen Antrag beim Familiengericht. Familiengerichte in Deutschland sind aber nur zum Schutz der mütterlichen Ruhe da, wussten Sie das? OK, also die streitbare Mutter will ihr Kind endlich in Ruhe und insbesondere ohne den Vater aufziehen, sie bringt das Jugendamt und die Familienrichterin dazu, ein psychologisches Gutachten in Auftrag zu geben. Die Wette gilt, dass der Vater von dem Gutachter als gefährlich beurteilt wird. Darüber hinaus wird sein Antrag negativ beschieden und die Kosten werden ihm aufgehalst.

Fein der Trick, was?

Wie kann man das vermeiden? Schwer! Wenn man der Richterin genügend auf den Keks gegangen ist, dann bestellt sie einfach einen Gutachter. Natürlich genießt sie dabei die Aussicht auf die schwere finanzielle Keule, die in absehbarer Zeit auf den Kindesvater herabkommen wird.
Klar, wenn man keinen Antrag stellt, kann man auch keinen verlieren, ergo: kein Kostenbescheid.

Tja, wann hat man also den Fehler gemacht? Als die Kindesmutter noch nicht Kindesmutter war und zu winseln begann, der Partner möge doch seinen Beschluss unbedingt überdenken, nie Vater werden zu wollen. Da hat er den Fehler gemacht.

Familienrecht in Deutschland ist einfach das letzte.

Die oberste Gerichtsbarkeit hat zwar zuletzt entschieden, dass auch nicht-eheliche Väter ins Sorgerecht mit einbezogen werden sollen. Aber was nützt das, solange niemand auf dieser Welt die untere Gerichtsbarkeit dazu zwingen kann, sich daran zu halten und das umzusetzen? Deutsche Richter sind nicht disziplinierbar, das nennt man unabhängig. Und solange die untere Gerichtsbarkeit überhaupt solche Begriffe von Sorgerecht hat, die sich nur gegen die Väter wenden?


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