Der Bundesfinanzhof hält in einem Grundsatzurteil an den strengen Vorgaben für die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers fest. Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird nicht anerkannt.
Steuererklärung: Bundesfinanzhof bleibt beim häuslichen Arbeitszimmer hart
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3 responses to “Steuererklärung: Bundesfinanzhof bleibt beim häuslichen Arbeitszimmer hart”
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Hallo,
Eine Frage habe ich angesichts der neuen Gesetzeslage. Da ein Arbeitszimmer nun nicht mehr abzugsfähig ist, sobald dem Arbeitnehmer auch ein Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung steht: Bleibt die Regelung hinsichtlich der Home Office – Lösung, davon unberührt? Ich finde, dass vor allem in familiären Situationen, die ein regelmäßiges Arbeiten von zuhause aus (zum Beispiel bei Pflegefällen in der Familie) absolut rechtfertigen und auch problemlos möglich wären, so lange dafür ein hinreichend ausgestattes Arbeitszimmer vorhanden ist, dem Arbeitnehmer hier auch keine Steine in den Weg gelegt werden dürften. .
Mit besten Grüßen,
C. Weichsel-
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme, aber ich gebe gerne zu, dass ich das überhaupt nicht beurteilen kann!
Ich bin Informatiker und nicht Steuerberater, ich verlinkte nur den Heise-Artikel mit meinem Blog.
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Hallo Herr Hayek,
Okay und kein Problem :-). Trotzdem Danke für Ihre Rückmeldung.Mit besten Grüßen,
C. Weichsel
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