Ich würde doch auf dem Kontoauszug sehen, was ich bei einer Guthaben-Aufladung bezahle – das müsse reichen, so die Auskunft.
Update 2018-01-24: Auf meinem Kontoauszug tauchte eine Buchung mit folgendem Text auf:
Kundennummer …/RG … vom __.01.18
Ist ja schon “lustig” / eigenartig – es gibt also eine Rechnungsnummer, aber die Rechnung bekommt der Kunde nicht zu sehen 😆
Update 2018-08-01 :
Allerdings entsteht bei Verbrauch der Guthaben #Umsatzsteuer. Der #BFH wird entscheiden (2 Verfahren anhängig), ob diese Sichtweise Bestand hat. Ab 2019 ggf. neue Rechtslage durch Änderung des UStG (Gutschein-Richtlinie).