Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltfortzahlungsversicherung

In Deutschland gibt es eine Entgeltfortzahlung. Überraschenderweise gibt es auch eine Entgeltfortzahlungsversicherung.

Es gibt Arbeitgeber, die an der Entgeltfortzahlungsversicherung teilnehmen müssen, und welche, die von dieser Pflicht sogar absolut ausgeschlossen sind.

Arbeitgeber, die keine Entgeltfortzahlungsversicherung für ihre Mitarbeiter haben, gewähren ihren Mitarbeitern auch “Karenztage“, bevor die AU (die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) fällig ist – sie bekommen die Kosten für den Arbeitsentgelt nicht von der Entgeltfortzahlungsversicherung erstattet; in dieser Situation können sie dann ihren Mitarbeitern auch erlauben, ein paar Tage krank zu sein, ohne sich die AU zu besorgen.


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